Pflege und Fragen
Die Pflegeversicherung
Ambulante und häusliche Krankenpflege ist manchmal kompliziert. Die Aufwendungen sind z.T. erheblich, entsprechend bürokratisch kann der Aufwand sein. Bei allen Fragen rund um die Pflegeversicherung unterstützen wir Sie gerne mit Informationen und persönlicher Beratung.
Der Pflegeantrag
Pflegebedürftige erhalten nur auf Antrag Leistungen von der Pflegekasse. Hier genügt ein formloses Schreiben. Wichtig ist es allerdings, den Antrag rechtzeitig zu stellen, denn der Tag, an dem der Antrag bei der Pflegekasse eingeht, entscheidet über den Beginn der Ansprüche.
Bevor die Pflegekasse über ihre Leistungen entscheidet, muss der Medizinische Dienst (MDK) die Pflegebedürftigkeit beurteilen. Ein Gutachter stellt vor Ort fest, welche Hilfen notwendig sind und gibt der Pflegekasse den Hinweis, welche Pflegestufe angemessen ist. Die Zuordnung ist nicht endgültig, sondern abhängig vom aktuellen Hilfebedarf, der sich auch ändern kann. Eine höherer Pflegegrad wird jedoch nur anerkannt, wenn der erhöhte Pflegebedarf auf Dauer, also sechs Monate, besteht. Wer Leistungen eines höheren Pflegegrades beziehen möchte, muss wieder einen Antrag stellen und das beschriebene Verfahren beginnt von neuem.
Geld und Sachleistungen der Pflegeversicherung
Häusliche Pflege ist gegeben, wenn ein Pflegebedürftiger in seinem eigenen Haushalt oder im Haushalt eines anderen von Verwandten oder Bekannten gepflegt wird. Häusliche Pflegehilfe erhalten auch Pflegebedürftige, die ein Zimmer im Altenwohnheim, eine Wohnung oder eine Altenwohnung (betreutes Wohnen) gemietet haben.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können anstelle von Pflegesachleistungen bei Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst auch Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige, Freunde Bekannte beantragen.
Häusliche Pflege ist gegeben, wenn ein Pflegebedürftiger in seinem eigenen Haushalt oder im Haushalt eines anderen von Verwandten oder Bekannten gepflegt wird. Häusliche Pflegehilfe erhalten auch Pflegebedürftige, die ein Zimmer im Altenwohnheim, eine Wohnung oder eine Altenwohnung (betreutes Wohnen) gemietet haben.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können anstelle von Pflegesachleistungen bei Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst auch Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige, Freunde oder Bekannte beantragen.
Wesentliche Neuerungen:
Da Demenzkranken mit „Pflegestufe 0“ der Pflegegrad 2 zuerkannt wird, steigt ihr monatliches Pflegegeld ab 2017 erheblich, nämlich auf 316 Euro.
Außerdem erhalten die recht wenigen Härtefälle mit Pflegestufe 3 (künftig Pflegegrad 5), die zu Hause von Angehörigen versorgt werden, dann erstmals ein Pflegegeld von 901 Euro.
Leistungssätze für das monatliche Pflegegeld
Pflegegrad 2: 316 Euro
Pflegegrad 3 545 Euro
Pflegegrad 4: 728 Euro
Pflegegrad 5: 901 Euro
Was zahlt die Pflegeversicherung bei der Pflege durch einen ambulanten Dienst?
Wenn Pflegebedürftige keine Angehörigen oder Nachbarn haben, die sie pflegen, können sie Pflegedienste engagieren. Das heißt, der Pflegebedürftige wird durch Pflegekräfte gemeinnütziger Einrichtungen oder ambulanter Pflegedienste versorgt. Wer einen solchen Pflegedienst in Anspruch nehmen will, sollte darauf achten, dass dieser von den Pflegekassen zugelassen ist und mit der Pflegekasse eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen hat.
Die Pflegekräfte können im Rahmen der Pflegeversicherung bei der Grundpflege (z.B. Waschen und Ankleiden), bei der Mobilität und im Haushalt helfen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für den ambulanten Dienst bis zu bestimmten Beträgen.
Medizinische Pflegeleistungen, die sogenannte Behandlungspflege, können nicht im Rahmen der Pflegeversicherung erbracht werden. Diese Leistungen (wie z.B. Injektionen, Verbände etc.) sind nach entsprechender Verordnung durch Ihren Arzt bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Die Kosten für diese Leistungen trägt Ihre Krankenkasse.
Betreuungs- und Entlastungsangebote
Seit dem 01.01.2015 hat jeder Pflegebedürftige einen Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 104 Euro. Damit können Betreuungsleistungen (siehe nachfolgende Tabelle) durch ambulante Dienste finanziert werden.
Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags
Anwesenheit bei Hausbesuchen (MDK), Hilfe bei Antragstellung auf Pflegeversicherung, Anwesenheit und Organisation von Krankenhauseinweisungen, pflegebedingte Botengänge, Abgabe von Rezepten / Verordnungen, Aushändigen von Krankenhausberichten / Untersuchungsergebnissen an behandelnde Ärzte
Organisation von individuell benötigten Hilfeleistungen
Kontaktaufnahme zu anderen an der Pflege beteiligten Berufsgruppen (Ärzte, Ergo- oder Physiotherapeuten, Logopäden, Selbsthilfegruppen), Hilfsmittelbesorgung, Rezeptbesorgung,
Unterstützung im Haushalt
Wer pflegt meinen Angehörigen weiter, wenn ich im Urlaub, verhindert oder krank bin?
Die Pflegeversicherung beteiligt sich an den Kosten einer Ersatzpflege, wenn Sie im Urlaub sind, erkrankt sind oder vorübergehend an der Pflege gehindert sind. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.
Pflegesachleistung und Pflegegeld:
Die Leistungen der Pflegeversicherung
Pflegegrad 1:
Monatlich 125 Euro als Kostenerstattung für Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowie monatlich 40 Euro für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch stehen den noch weitgehend selbstständigen, geringfügig Pflegebedürftigen mit Pflegegrad I zu. Ansonsten erhalten sie keine Pflegesachleistungen für häusliche Pflege durch einen Pflegedienst und müssen die Kosten selbst tragen.
Nur Leistungen als Bewohner ambulant betreuter Wohngruppen, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur altersgerechten Wohnraumgestaltung (bis zu 4.000 Euro) sowie zwei kostenlose Beratungsbesuche pro Jahr stehen ihnen zu.
Pflegegrad 2 und aufwärts:
Pflege- und Betreuungsbedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 haben monatlichen Anspruch auf Pflegesachleistungen für die Pflege durch einen häuslichen Pflegedienst oder die ambulante Versorgung in einer Einrichtung für Tagespflege oder Nachtpflege.
Die neuen Sätze für Pflegesachleistungen ab 2017:
Pflegegrad 2 | 689 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.298 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.612 Euro |
Pflegegrad 5 | 1.995 Euro |
Das Pflegegeld als Alternative zur Pflegesachleistung
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können anstelle dieser Pflegesachleistungen bei Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst auch Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige, Freunde Bekannte beantragen.
Die neuen Leistungssätze für das monatliche Pflegegeld:
Pflegegrad 2 | 316 Euro |
Pflegegrad 3 | 545 Euro |
Pflegegrad 4: | 728 Euro |
Pflegegrad 5: | 901 Euro |
Geprüfte Pflegequalität
VITA-MED-Pflegedienst GmbH
Krögerweg 14,
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