Hauswirtschaftliche Leistungen

In bestimmten Situationen kann es sein, dass ein Patient seinen Haushalt zeitweise oder dauerhaft nicht mehr führen kann. In diesen Fällen übernimmt unter Umständen die Pflege- oder die Krankenversicherung die Kosten für hauswirtschaftliche Tätigkeiten ganz oder teilweise.

Voraussetzung dafür ist entweder die Zuweisung eines Pflegegrades oder alternativ die Verordnung durch den Arzt im Rahmen der medizinischen Behandlungspflege.

Die notwendigen Voraussetzungen und Bedingungen der hauswirtschaftlichen Leistungen sind nicht immer ganz einfach. Deshalb empfehlen wir Ihnen bei Fragen zu diesem Thema auf jeden Fall eine eingehende Beratung durch unsere Experten.

Einige Beispiele

Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
  • Kochen, Waschen, Bügeln
  • Einkaufen, Reinigen der Wohnung, Entsorgen des Hausmülls
  • Versorgen von Haustieren
  • verschiedene Besorgungen nach Absprache mit Angehörigen und Patienten
  • Zubereiten von sonstigen Mahlzeiten
Betreuungsleistungen
  • Begleitung bei Freizeitaktivitäten
  • Begleitung bei Terminen, z.B. Hausarztbesuchen
  • Stundenweise Betreuung dementier Erkrankter
  • und vieles mehr

Geprüfte Pflegequalität

 

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